Mitmachen 2013

Wie kann man Mitmachen?

Aufgrund der angespannten finanziellen Lage des Haushaltes der Großen Kreisstadt Giengen an der Brenz war es der Verwaltung in Gestalt des Fachbereiches Kultur und Sport nicht möglich ein Stadtfest „Panschertreff“ wie in den vergangenen Jahren durchzuführen und insbesondere den Abmangel hierfür auf den Haushalt der Großen Kreisstadt Giengen an der Brenz zu übernehmen.

Die bisher Teil nehmenden Vereine, Abteilungen und Organisationen waren der festen Überzeugung, dass das Giengener Stadtfest einen hohen Identifikationscharakter für die Stadtbevölkerung hat und ein fester Bestandteil der Giengener Stadtkultur ist. Aus diesem Grund schlossen sich 2010 die unterzeichnenden Vereine zum Zwecke der Durchführung des Giengener Stadtfestes zu einer GbR zusammen. Diese ist nun für die Durchführung des Panschertreffs eigenverantwortlich und haftbar und wird unterstützt von der Stadt Giengen. Um den ursprünglichen Gedanken der Vereinsförderung aufrecht zu erhalten und den Statuten im Anhang gerecht zu werden, soll ein Angebot geschaffen werden, das grundsätzlich ohne kommerzielle Anbieter auskommt.

Jeder kann sich hierbei diesem Gedanken anschließen und mitmachen. 

Auch Bands, Spenden und Sponsoren sind uns herzlich willkommen. Wenden Sie sich hierzu gerne an Ulrich Carle oder Stefan Briel.
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Die Bedingungen für die Teilnahme sind wie folgt:


1.    Das Stadtfest findet vom Samstag, 20.07.2013, 11.00 Uhr bis zur Sperrstunde und am Sonntag, 21.07.2013 von 11:30 Uhr bis 20.00 Uhr statt.

2.    Zur Finanzierung des Stadtfestes wird eine gemeinsame Stadtfestkasse angelegt, die von den Hauptorganisatoren geführt und von den Mitarbeitern des Kultur- und Sportamtes der Stadt Giengen abgerechnet wird.

3.    Jeder teilnehmende Verein, jede teilnehmen Abteilung führt ihren Stand in eigener Verantwortung, sowohl hinsichtlich Auf- und Abbau, der Unterbringung, als auch hinsichtlich des angebotenen Sortiments. Sofern es notwendig ist, geht der betreibende Verein, die betreibende Abteilung für die Durchführung des Standes in Vorkasse für die zu verkaufenden Speisen und Getränke. Diese notwendigen Auslagen werden nach der Veranstaltung vorab mit der Stadtfestkasse abgerechnet und vorab an den jeweiligen Verein, die jeweilige Abteilung ausbezahlt. (Nur Verbrauchsmaterialien)

4.    Die verbleibenden allgemeinen Kosten (Strom- , Wasserversorgung, Musikkapellen, Brauereien, Metzgereien, Verbrauchsmaterialien und zur Organisation notwenigend Dienstleistungen (Toiletten(reinigung) und Security) usw.) tragen die beteiligten Vereine / Abteilungen entsprechend ihrer Anzahl zu gleichen Teilen. Ein nach Abzug sämtlicher Kosten verbleibender Erlös wird im gleichen Verhältnis zu gleichen Teilen unter den beteiligten Vereinen / Abteilungen aufgeteilt.

5.    Zur besseren Kontrolle der Einnahmen werden während des Stadtfestes zentrale Kassen gebildet, an denen die Stadtfestbesucher Bons im Wert von 10  € kaufen können – nicht verbrauchtes Guthaben wird von den Kassen bei Rückgabe des Gutscheins an den Besucher ausbezahlt. An den Ständen findet darüber hinaus kein Bargeldverkehr statt; die Getränkestände und die Verpflegungsstände mit Geschirr halten Pfandrückgabemarken vor. Diese werden ebenfalls an den Kassen erstattet und damit abgerechnet.

6.    Für Standardwaren – Bier, Sprudel, Wasser, Steak, Würstchen – wird ein einheitlicher Preis ausgehend von dem Einkaufspreis einvernehmlich festgelegt. Dies gilt gleichermaßen für ein hierfür notwendiges Pfand auf Gläser, Flaschen, Krüge und Geschirr. Die Preise für die übrigen Speisen und Getränke werden im Voraus vereinbart.

7.    Jede teilnehmende Organisationsform, beteiligt sich sowohl am Samstag, 20.07.2013 ab 08.00 Uhr und nach dem Ende, sowie am Sonntag, 21.07.2013 um 7:00 Uhr und ab 20.00 Uhr am allgemeinen Auf – bzw. Abbau (Biertischgarnituren, Müllbeseitigung usw.) mit einer je nach Teilnahme noch fest zu legenden Anzahl an Helfern. Ebenso stellt jede Organisationsform namentlich eine vorher festgelegte Anzahl an Helfern für die Kasse. Der Auf- und Abbau, sowie die Ausstattung des eigenen Standes ist Sache des betreibenden Organisationsform.

8.    Sämtliche weiteren Entscheidungen über Programm, Wahl des jeweiligen Standplatzes, Höhe eines Vorschusses in die Stadtfestkasse zur Vorhaltung von Wechselgeld, die Absage der Veranstaltung nach Unterzeichnung der Vereinbarung, usw. treffen die beteiligten Vereine / Abteilungen nach Möglichkeit übereinstimmend; eine mehrheitliche Entscheidung mit einfacher Mehrheit wird nur getroffen, wenn anderweitig eine Einigung nicht erzielt werden kann.